Führerschein:

Probleme mit der Fahrerlaubnis ergeben sich meistens aufgrund von verkehrsrechtlichen Auffälligkeiten. Hierzu zählen insbesondere Konsum von Alkohol oder Drogen sowie ungewöhnliche Unfallkonstellationen.

Gleichfalls erfolgt eine Überprüfung der Fahrerlaubnis bei bekannt gewordenen körperlichen Mängeln wegen Krankheit oder Medikamentenpflicht.

Besondere Probleme sind mit der Fahrerlaubnis auf Probe verbunden. In der Probezeit haben verkehrsauffällige Fahranfänger bestimmte Maßnahmen zu erfüllen. Wird von der Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre.

Nach dem Gesetz gilt ein Fahrzeugführer automatisch als ungeeignet, wenn er im Verkehrszentralregister in Flensburg 18 Punkte erreicht. Die Fahrerlaubnis wird dann eingezogen. Daher ist vor Erreichen dieser Punktzahl immer die Möglichkeit des Punkteabbaus zu überprüfen.

Weitere Informationen zum Führerschein:

- Medizinisch psychologische Untersuchung (MPU)
- Fahrerlaubnis auf Probe

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