Bußgeld:

Die Verteidigung in Bußgeldverfahren sollte so früh wie möglich beginnen. Die Erfolgsaussichten sind am Höchsten, wenn bereits nach Übersendung einer Zeugenanhörung oder Beschuldigtenvernehmung ein Rechtsanwalt um Rat gefragt wird.

Melden Sie sich nicht selbst bei der Bußgeldstelle!

Wenn Sie sich selbst bei der Bußgeldstelle – telefonisch oder schriftlich – melden, können Sie hierdurch eine erfolgreiche Verteidigung erheblich erschweren oder vereiteln.

Für die meisten Mandanten spielt die Geldbuße nur eine untergeordnete Rolle. Viel wichtiger sind das Absehen vom Fahrverbot oder keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zu bekommen.

Ein Fahrverbot muss im Einzelfall verhältnismäßig sein. Hier ist es vorrangige Aufgabe des Verteidigers, die richtigen Schwerpunkte zu setzen, um ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen.

Die Punkte im Bußgeldbescheid können nicht isoliert angefochten werden. Insoweit ist der gesamte Tatvorwurf zu überprüfen. Auch hier gilt, dass bei Zweifel das Bußgeldverfahren einzustellen ist.

Weitere Informationen zum Bußgeld:

- Geschwindigkeitsüberschreitung

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